Maia Dankova

Ermächtigte Übersetzerin
für Bulgarisch
Dolmetscherin
Bulgarisch * Spanisch * Deutsch
Liebe Kunden,
ich bin für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für die bulgarische Sprache. Somit bin ich ermächtigt, Ihre Übersetzungen amtlich anzufertigen. Diese werden dann von den deutschen Behörden problemlos anerkannt.
Das Wichtigste über mich und meine Tätigkeit:
  • Hauptberufliche Tätigkeit als Übersetzerin und Dolmetscherin seit 2001
  • Arbeitssprachen: Deutsch, Bulgarisch, Spanisch
  • Offizielle "beglaubigte" Übersetzungen in den Sprachen Bulgarisch und Deutsch
  • Staatlich geprüft (Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer, Berlin) - Fachrichtung: Rechtswesen
  • Berufsbezeichnung: Für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für die bulgarische Sprache (am Landgericht Berlin);
    Durch den Präsidenten des Landgerichts Potsdam allgemein ermächtigte Übersetzerin für die bulgarische Sprache
  • Fachgebiete: Recht und Medizin
  • Bearbeitungszeiten: Standesamtliche Dokumente von einer Seite können in der Regel noch am gleichen Tag übersetzt werden.
  • Preise: meist richten sich die Preise für Übersetzungen bzw. Dolmetscherleistungen nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern (https://www.jveg.de/jveg/jveg-abschnitt-3.pdf). Es können jedoch abweichende Preise vereinbart werden. Zu jeder Anfrage erstelle ich Ihnen ein für mich verbindliches Preisangebot.
  • Arbeitszeiten: Mo. - Fr. 10-18 Uhr. Bitte nur innerhalb dieser Zeiten anrufen. Außerhalb der Arbeitszeiten und vor allem am Wochenende kann ich Ihre Anrufe leider nicht entgegennehmen. Ich bitte Sie auch vor Erscheinen ohne Terminvereinbarung abzusehen, da ich oft als Dolmetscherin unterwegs bin. So ersparen Sie sich unnötige Wege.
  • ÜBERSETZUNGEN

    Als ermächtigte Übersetzerin erstelle ich die so genannten beglaubigten Übersetzungen.
    Was ist eine "beglaubigte" Übersetzung?
    Der Übersetzer / die Übersetzerin bescheinigt somit, dass die von ihn/ihr gefertigten Übersetzung richtig ist. Es wird für den Inhalt des Originals keine Haftung übernommen. Um diese Beglaubigung machen zu können, muss der/die Übersetzer/in beim Gericht ermächtigt sein. Nur eine/n ermächtigten Übersetzer/in kann diese Beglaubigung durchführen. Dazu wird die Übersetzung mit einem Stempel versehen. Jede Behörde in Deutschland wird eine beglaubigte Übersetzung anerkennen, Sie brauchen also keine weiteren Beglaubigungen, etc. vorzunehmen.
    Welche Dokumente kann ich für Sie Übersetzen?
    Behörden: Standesamtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Meldebescheinigungen u. a.
    Bildungswesen: Dokumente zur Anerkennung von Berufqualifikationen, Dokumente für das Studieren in Bulgarien Abschlusszeugnisse u. a.
    Medizin: Medizinische Unterlagen: Arztbriefe (Epikrisen), Gutachten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Ärztliche Bescheinigungen u. a.
    Wirtschaft: Arbeitsverträge für ausländische Mitarbeiter, Zahlungsaufforderungen u. a.
    Recht: Scheidungsurteile, Beschlüsse, Strafanträge, Erbschein, Vollmacht u. a.
    Private Dokumentation und vieles mehr. Fragen Sie einfach nach.
    Meine Kunden
    Zu meinen Kunden zählen:
    Behörden (Gerichte, Polizei, Zollamt und andere Ämter etc.)
    Notare
    Unternehmen
    Privatpersonen
    Übersetzungsfirmen
    Wie können Sie mich kontaktieren?
    Wenn Sie etwas zum Übersetzen haben, können Sie mich auf verschiedenen Weisen kontaktieren und ich erstelle Ihnen schnell ein Angebot.
    Sie können persönlich kommen und mir das Dokument lassen. Wir vereinbaren dann einen Termin, an dem Sie die Übersetzung abholen können.
    Bitte, sehen Sie vor Erscheinen ohne Terminvereinbarung ab, da ich oft als Dolmetscherin unterwegs bin. So ersparen Sie sich unnötige Wege.
    Übersetzungen aus dem Ausland:
    Haben Sie ein ausländisches Dokument z. B. in Bulgarien übersetzen lassen, wird diese Übersetzung nicht von allen Behörden in Deutschland anerkannt. Da die Übersetzung nach ISO Norm zu erfolgen hat, werden die Kunden oft gebeten, das Dokument nochmals von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer übersetzen zu lassen.
    Wollen Sie in Deutschland ausgestellte Dokumente in Bulgarien verwenden und brauchen eine Übersetzung?
    Da gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können das Dokument hier übersetzen lassen. Anschließend muss die Übersetzung jedoch in der bulgarischen Botschaft überbeglaubigt werden. Oft werden Sie für Bulgarien auch eine Apostille brauchen, also:
    1. Das Original wird mit Apostille versehen (fragen Sie am besten die ausstellende Behörde, wo Sie eine Apostille bekommen. Es ist je nach Dokument unterschiedlich)
    2. Original mit Apostille von einem ermächtigten Übersetzer übersetzen lassen
    3. Übersetzung in der bulgarischen Botschaft überbeglaubigen lassen.
    Die zweite Möglichkeit ist, sich nur die Apostille zu holen und alles andere in Bulgarien zu erledigen.
    Bitte, beachten Sie, dass ich ausschließlich als Übersetzerin bzw. Dolmetscherin tätig bin. In folgenden Bereichen habe ich keine Kompetenzen und kann Sie daher nicht beraten oder unterstützen:
  • Ausfüllen von Anträgen und Beratung zur Antragsstellung
  • Beratung hinsichtlich der Anforderungen der Ämter zur Gestaltung der Dokumentation
  • Begleitung bei Behörden
  • DOLMETSCHERSERVICE

    In den Sprachen: Bulgarisch, Spanisch, Deutsch 

    Referenzen

    Kontakt/Impressum

    E-Mail: bulgarisch@t-online.de Adresse: Residenzstraße 7, 13409 Berlin
    Telefon: 030/49 87 67 44 Fax: 0322 23 78 51 79
    Handy: 0152/22 78 51 32 Geschäftsführerin: Maia Dankova
    Geschäftszeiten: Mo. - Fr.: 10.00 - 18.00 Uhr
    Anrufe bitte nur innerhalb der Geschäftszeiten.
    Persönliche Vorsprachen bitte nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/

    Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG:

    Maia Dankova
    Einzelunternehmerin
    Residenzstr. 7
    13409 Berlin

    Kontakt:

    Telefon:015222785132
    Telefax:49/(0)322 237 851 79
    E-Mail: bulgarisch@t-online.de

    Berufsbezeichnung:

    Für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für Bulgarisch
    Verliehen durch: das Landgericht Berlin

    Durch den Präsidenten des Landgerichts Potsdam allgemein ermächtigten Übersetzerin für die bulgarische Sprache
    Verliehen durch: das Landgericht Brandenburg

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.